Joanna und Detlef Moll, Köln, den 18. Juni 2016
An das [xxx]-[xxx]-Gymnasium, [xxx]straße [xxx], 5[xxx] Köln
Betreff: Prävention von Schulattentaten – Kontaktaufnahme im Jahr 2014 zur Klärung des Vorfalls aus dem Jahr 2009 bei unserem Sohn Frederick Moll
Sehr geehrter Herr A., sehr geehrter Herr E.,
um die im Rahmen der Prävention festgelegte Vorgehensweise bei der Klärung eines Amokverdachts zu hinterfragen, haben wir einen Bericht erstellt, der die durchgeführte Klärung bei unserem Sohn Frederick im Jahr 2009 aufzeigt. Er stützt sich sowohl auf die uns vorliegenden Dokumente als auch auf Fredericks Aussagen. Wir erhoffen uns, Schulen und Institutionen auf die möglichen sozialen und psychischen Folgen eines Verdachts oder ungeklärten Konflikts für das betroffene Kind aufmerksam zu machen. Es ist unser Wunsch, die Prävention neu zu überdenken und die komplexe Problematik der Gewalt an Schulen aus der Perspektive der Sozialisationspädagogik zu betrachten. Hierbei soll zu einem verständnisvollen und sensiblen Umgang mit dem verdächtigten Kind beigetragen werden.
Unsere Bemühungen im Jahr 2014, Sie um eine Kontaktaufnahme mit Herrn H. zu bitten, scheiterten. Nach unserem ersten telefonischen Kontakt Anfang des Jahres wurde ich später nicht mehr zu Ihnen durchgestellt. Am 30. April 2014 habe ich daraufhin ein persönliches Gespräch mit Herrn H. gesucht. Die Intention meines unangemeldeten Besuches wurde von Ihnen und Herrn H. womöglich missverstanden. Dies bedauere ich. Der Grund des Besuchs war lediglich auf die Klärung einiger Punkte, die den Donnerstagabend 02.04.2009 betreffen, ausgerichtet. Ich wollte weder Sie noch Herrn H. mit meinem Erscheinen verunsichern.
Wir bedauern es, dass Herr H. an diesem Tag die von mir an ihn gestellten Fragen nicht beantworten wollte sowie auch ein Gespräch abgelehnt hat. Damit hätten sich einige Fragen, die wir am Ende des Berichts stellen, erübrigt. Das von Ihnen im Schreiben vom 6. Juni 2014 angebotene Gespräch mit dem Leitenden Regierungsschuldirektor Herrn P. als Vertreter der Bezirksregierung, Frau G.-B. vom Schulpsychologischen Dienst und Ihnen haben wir im Verlauf abgelehnt. Weder Sie noch die zwei weiteren Personen haben zu irgendeinem Zeitpunkt in Verbindung mit Frederick oder der damaligen Situation gestanden. Ein Gespräch mit den damals involvierten Lehrern hätten wir gerne wahrgenommen.
An dieser Stelle möchten wir daher unsere Enttäuschung zum Ausdruck bringen. „Der humanistische Grundgedanke, so wie er am [xxx]-[xxx]-Gymnasium verstanden wird“, „die Menschlichkeit“, sowie der Kategorische Imperativ „Handle so, dass die Maxime deines Handelns jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte“, welche als Ziele der Schule durch den Schulvertrag in der Praxis fest verankert sein sollten, waren leider innerhalb des gesamten Ablaufs seit dem 2. April 2009 bis heute bei unserem Sohn Frederick in keiner Form erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen Joanna und Detlef Moll
Als Anlage: Bericht; Fredericks Beschreibung aus schulischer Sicht laut der anliegenden Schulzeugnisse.